Ganztägig

Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch) dient der Koordination von Angeboten und der Vernetzung der institutionellen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausgestaltungen gehen in der Regel
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