Förderung der „schulbezogene Jugendarbeit„
Stundennachweis der Angebote
Maßnahmenplan
Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Jugendring
Richtlinie des Wartburgkreises vom 25.10.23
Nebenbestimmungen zur Richtlinie
Förderung der „Kinder- und Jugenderholung & Außerschulische Jugendbildung“
Der Wartburgkreis fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung um Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) mit Wohnsitz im Wartburgkreis ein attraktives Freizeitangebot (§ 11 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches VIII) in den Schulferien zu ermöglichen sowie
- Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Diese sollen den jungen Menschen eine Orientierungshilfe geben und sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren.
Formulare für den Antrag auf Förderung der Kinder- und Jugenderholung & Außerschulische Jugendbildung
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugenderholung sowie der Außerschulischen Jugendbildung (Jugendverbandsarbeit)
Antrag Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit – Außerschulische Jugendbildung
Antrag Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit – Kinder- und Jugenderholung
Teilnehmerliste zu Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung und Außerschulischen Jugendbildung
Verwendungsnachweis
Ferienfreizeiten
Der Wartburgkreis fördert auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für Kinder und Jugendliche ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich erholen können sowie Entspannung und Abwechslung vom Schulalltag erfahren.
Formulare für den Antrag auf eine Ferienfreizeit
Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages für eine Ferienfreizeit
Merkblatt zum Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages für eine Ferienfreizeit
Richtlinie des Wartburgkreises zur Übernahme des Teilnehmerbeitrages für eine Ferienfreizeit