Ehrenamt in der neuen Bundesregierung
Ende November wurde der Entwurf des Koalitionsvertrages einer zukünftigen Bundesregierung vorgestellt. Darin enthalten sind auch einige Regelungen zum Thema Engagement und Ehrenamt.
Gleich in der Präambel werden große Töne gespuckt; man möchte Ehrenamt und Engagement zuverlässig fördern. Es bleibt abzuwarten, was die neue Bundesregierung einhält und umsetzt.
Neu ist jedenfalls die Idee, das Helfende des Technischen Hilfswerks auch im Bereich der Cyberhilfe angelernt werden sollen.
Endlich angekommen ist der Bedarf nach Regelungen zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger. Ein No-Go inmitten der pandemischen Lage war, dass Ehrenamtler privat haften, wenn trotz Hygienemaßnahmen Infektionen aufgetreten wären. Dieses Risiko waren viele nicht bereit alleine zu tragen. Auch deshalb nicht, weil niemand im Umgang mit dieser pandemischen Lage und den damit verbundenen Hygienemaßnahmen geschult war und sich die Verordnungen zudem fast tagtäglich änderten. Die Unsicherheiten waren einfach zu groß. Unzählige Ehrenamtler legten ihre Arbeit nieder und viele davon zögeren noch bis heute, sie wieder aufzunehmen.
Dadurch kann die Vereinsarbeit aber kaum weiter aufrechterhalten werden.
Was alles Berücksichtigung fand und welche Maßnahmen dazu angedacht sind, kann bei der deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt nachgelesen werden oder direkt im Koalitionsvertrag.